Totalschaden: Verfallen Sie nicht dem Lockruf des Geldes
Wenn die Versicherung nach einem Unfall einen Totalschaden an Ihrem Auto diagnostiziert, dürfen Sie nicht zu gutgläubig sein. Konsultieren Sie vor der Unterzeichnung einer Entschädigungsvereinbarung einen Fachmann – zum Beispiel einen in solchen Angelegenheiten erfahrenen Carrossier.
Dies sollten Sie bei einem Totalschaden beachten
Es kann sein, dass Ihr Auto nach einem Unfall ein Totalschaden ist. Das heisst, die Reparaturkosten übersteigen den „Wert“ Ihres Wagens, der je nach Schadenfall anders berechnet wird.
Im Kaskofall – wenn Sie den Schaden an Ihrem Auto durch eine Kollision selber herbeigeführt haben – definiert sich ein Totalschaden folgendermassen: Wenn die Reparaturkosten entweder in den ersten beiden Betriebsjahren eine bestimmte Prozentzahl des Neuwagenpreises, oder danach den Zeitwert übersteigen. Genau beschrieben ist das in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.
Der Zeitwert setzt sich zusammen aus dem Neupreis abzüglich der Entwertung (Fahrzeugalter, gefahrene Kilometer).
Im Haftpflichtfall – wenn die Haftpflichtversicherung eines Dritten für den Schaden an Ihrem Auto aufkommt – ist die Totalschadengrenze der Wiederbeschaffungswert. Das ist die Summe, die aufgewendet werden muss, um auf dem Occasionen-Markt genau dasselbe Auto zu kaufen, wie Ihr Auto vor dem Unfall (Marke, Modell, Baujahr, Ausstattung, ab MFK). Der Wiederbeschaffungswert kann für bestimmte Fahrzeugtypen deutlich über dem Zeitwert liegen.
Wichtig zu wissen: Entschädigt eine Versicherung einen Autobesitzer auf Totalschadenbasis, dann gehen die Überreste des beschädigten Autos in aller Regel in den Besitz der Versicherung über. Diese kann es an einer Restwertbörse zu einem möglicherweise sehr lukrativen Preis weiterverkaufen. Es kann also sein, dass die Versicherung einen sogenannten „kaufmännischen Totalschaden“ konstruiert (obwohl die Schadensumme unter dem Zeitwert, respektive dem Wiederbeschaffungswert liegt), um zu Ihrem Unfallwrack zu kommen. Ein Versicherer kann mit einem guten Verkauf der Fahrzeugüberreste seine Schadenskosten minimieren.
Als Laie unterliegt man im Totalschadenfall schnell dem Lockruf des Geldes. Viele kennen die oben beschriebenen Feinheiten des Geschäfts nicht.
Wir schon. Deshalb empfehlen wir Ihnen, immer erst uns zu konsultieren, bevor Sie eine Entschädigungsvereinbarung mit Ihrer Versicherung unterschreiben. Sie sollen in aller Ruhe entscheiden, ob Sie Reparatur oder Geld wollen. autohauser® setzt sich einzig und allein für Ihre Interessen ein. Sie können uns einen Fall auch übertragen. Dann muss die zahlungspflichtige Versicherung zwingend mit uns verhandeln und kann Sie nicht zu etwas überreden, das Sie eigentlich gar nicht gewollt hätten.