Teilkasko deckt Kollisionsrisiko nicht
In der Schweiz ist jeder Autofahrer verpflichtet, eine Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung abzuschliessen. Zusatzdeckungen wie die Teilkasko oder Vollkasko sind freiwillig. Sie sind jedoch empfehlenswert, denn sie decken Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug wie beispielsweise Naturschäden, Marderfrass, Brand, Diebstahl oder Vandalismus ab.
Bei dieser Art Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten und ersetzt bei einem Totalschaden den Wert des Fahrzeugs. Das Kollisionsrisiko ist bei Teilkasko allerdings nicht mit abgedeckt.
Teilkasko deckt Kollisionsrisiko nicht
Das Kollisionsrisiko ist aus Sicht des Versicherten sicher das wichtigste zu versichernde Ereignis. Dies ist bei Leasing-Verträgen zwingend zu versichern, und sie wird insbesondere auch Junglenkern dringend empfohlen, egal wie alt ihr Fahrzeug ist. Als Zusatz zur Teilkasko deckt die Kollisionskaskoversicherung sämtliche Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Diese beiden Versicherungen zusammengenommen bilden die Vollkasko.
Für wen ist Teilkasko sinnvoll?
Wir sind der Meinung, dass eine Teilkaskoversicherung für niemanden wirklich Sinn macht. Bei Teilkasko zahlt man die Reparatur von Kollisionsschäden aus der eigenen Tasche. Zudem: Oft liegt die Prämiendifferenz von Voll- zu Teilkasko unter 200.- Franken. Im Gegensatz zur Vollkasko (hier wird Ihnen der Schadenfreiheitsrabatt abgezogen) müssen Sie für die Teilkasko immer den vollen Prämienbetrag bezahlen. Sie kommen nicht in den Genuss von Schadenfreiheitsrabatten.
Deshalb meinen wir: Entweder sollten Sie eine Volkasko abschliessen, oder aber ganz darauf verzichten und allfällige Kollisionsschäden selber zahlen. Versicherungsgesellschaften und Versicherungsverkäufer raten bei älteren Fahrzeugen gerne zur Policen-Mutation von Vollkasko zu Teilkasko. Die Verkäufer profitieren dabei von entsprechenden Provisionen. Ob diese Mutation bei Ihrem nächsten Kollisionsschaden Freude aufkommen lässt, bezweifeln wir sehr.