Schadenmanagement: alles aus einer Hand bei autohauser®
Wir können einiges für Sie tun
Den Ärger über einen Schaden an Ihrem Auto können wir nicht ganz verhindern. Aber unser umfassendes Schadenmanagement kann Ihnen zusätzlichen Ärger ersparen. Wenn Sie uns Ihr Fahrzeug im Schadenfall anvertrauen, vertreten wir Ihre Interessen und übernehmen für Sie unter anderem auch Verhandlungen mit Verursachern, respektive deren Versicherungen (im In- und Ausland) oder Ihrer eigenen Versicherung, so dass Sie sich wirklich um nichts kümmern müssen.
Selbstverständlich stellen wir Ihre Mobilität auch während der Unfallinstandstellung sicher, sei es mit einem eigenen Ersatzwagen oder mit einem speziell für Sie zugemieteten Ersatzfahrzeug. Letzteres ist vor allem bei geplanten Fahrten ins benachbarte Ausland wichtig, damit Sie keinen Ärger mit dem Zoll oder der Polizei erleben.
Die „Big five“ unseres Schadenmanagements:
Wir erstellen ein Gutachten der voraussichtlichen Reparaturkosten, um den Fall mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft regeln zu können. Gleichzeitig ermitteln wir den Fahrzeugwert vor dem Schaden und überprüfen, ob es sich bei dem vorliegenden Schaden nicht um einen Totalschaden handelt.
Nachdem Sie uns alle relevanten Angaben gemacht haben, reichen wir in Ihrem Namen die entsprechende Schadenmeldung an die Versicherung weiter. Das Ausfüllen eines Schadenmeldeformulares wird somit in den meisten Fällen hinfällig.
Wenn nötig, koordinieren und veranlassen wir eine Fahrzeugbesichtigung. Bei den Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft wahren wir Ihre Interessen als Fahrzeughalter und sind besorgt, dass das verunfallte Fahrzeug optisch und technisch wieder den Ursprungszustand erhalten wird.
Handelt es sich um einen kaufmännischen Totalschaden (die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert im Haftpflichtfall oder Reparaturkosten übersteigen die Werte gemäss Kaskobedingungen), helfen wir Ihnen auch. autohauser® setzt sich dafür ein, dass Sie korrekt entschädigt werden.
Natürlich bleiben Sie auch im Schadenfall mobil. Wir stellen sicher, dass Sie auch während der Unfallinstandstellung mobil bleiben, sei es mit einem eigenen Ersatzwagen oder mit einem speziell für Sie zugemieteten Ersatzfahrzeug.
Im Haftpflichtfall steht dem geschädigten Fahrzeughalter ein Ersatzwagen zu. In SVG 58 ist die entsprechende Rechtsgrundlage vorhanden. Allerdings ist die Rechtssprechung diesbezüglich nicht ganz eindeutig und regional verschieden. Ein Bundesgerichtsurteil liegt nicht vor.
In jedem Fall bietet autohauser® Ihnen eine massgeschneiderte Mobilität!