Kasko-Unfallschaden: Kostenübernahme klären
Sind Sie als Autohalter in einen selbstverschuldeten Schadenfall verwickelt und verfügen über eine Kollisions-Kaskoversicherung, dann befinden Sie sich in einer Situation, die sich als vertrackt herausstellen könnte. Der Grund ist der: Wenn Sie Ihr Auto in die Reparatur geben, sind Sie vertraglich zwei unterschiedlichen Parteien verpflichtet: Ihrem Reparaturbetrieb und Ihrer Versicherung.
Der Reihe nach: Als Kaskofall gilt ein Schaden an Ihrem Fahrzeug, den Sie selber verursacht haben (beispielsweise durch einen Selbstunfall). Wenn Sie keine Schadensteuerungsklausel in Ihrer Police haben, lassen Sie Ihr Auto im Carrosseriebetrieb Ihres Vertrauens instandsetzen.
Schadenmanagement gehört in Profihände
Der professionelle Reparaturbetrieb repariert nicht nur den Schaden nach den Vorgaben des jeweiligen Autoherstellers. Er „managt“ auch die komplette Schadenregulierung. Er stellt sicher, dass alle Punkte gemäss den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der zahlungspflichtigen Kaskoversicherung beachtet und richtig behandelt werden.
Das heisst, Sie schliessen mit Ihrem Reparaturbetrieb einen Werkvertrag ab, worin der Reparateur sich verpflichtet, die Unfallinstandstellung nach allen Regeln der Kunst einwandfrei zu reparieren. Und Sie verpflichten sich zur Übernahme der anfallenden Kosten.
Für die Übernahme der Instandstellungskosten besitzen Sie zudem einen Vertrag mit Ihrem Autoversicherer – die Vollkaskopolice. Ihr Autoversicherer ist diesen Vertrag mit Ihnen übrigens freiwillig eingegangen, und Sie bezahlen erst noch regelmässig Prämie dafür.
Dennoch: Das kann zu Problemen führen, weil die Inhalte des Werkvertrages (OR Art. 363-379) und des Versicherungsvertrages (Police und AVB) natürlich völlig anderer Natur sind.
Differenzbetrag bleibt an Ihnen hängen
Das kann vereinfacht gesagt zu folgender Konstellation führen: Die Instandstellung Ihres Autos kostet laut Werkvertrag 12‘000 Franken. Die Versicherung versucht, nur 10‘000 Franken zu bezahlen. Etwa, weil sie analog den Versicherungsbedingungen auf „zeitgemässe“ Reparatur besteht. Wenn Sie als Fahrzeughalter ein einwandfrei repariertes Auto wollen, das nach der Unfallinstandstellung wieder die gleichen Sicherheitsaspekte aufweist wie vor dem Schadenfall, und sich Versicherung und Reparaturbetrieb über die Instandstellungskosten nicht einigen könnten, dann müssten Sie in so einem Fall wohl oder übel die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Unsere Schadenmanager verhandeln für Sie mit Versicherung
Geben Sie Ihr Auto zu autohauser® in die Reparatur, wird dieser Fall nicht eintreten. Die bestens ausgebildeten Schadenmanager bei autohauser® werden für Sie in Gesprächen mit der Versicherung allfällige Differenzen sachlicher und monetärer Art eliminieren.
Es lohnt sich, mehrere Policen zu vergleichen
Unser Tipp: Die Grundsätze eines Werkvertrages können Sie nicht beeinflussen, die gibt das Gesetz vor. Auf die Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Versicherers können Sie allerdings schon einen gewissen Einfluss ausüben. Und zwar ganz einfach, indem Sie zu einer Versicherung mit kundenfreundlichen Versicherungsbedingungen wechseln.