Hagelschaden? Nicht verzweifeln.
Sind Sie unverhofft in ein Hagelgewitter geraten und Ihr Wagen hat dabei Schäden erlitten? Wenn Sie richtig handeln, kommt alles wieder gut.
Es gibt Versicherungen, die ihre Kunden bei Hagelschäden am Auto in ein sogenanntes Hagel-Drive-in beordern, um den Schaden zu schätzen und falls gewünscht auszuzahlen. Hagel-Drive-ins sind quasi Sammelstellen der Versicherungen, um die im Hagelfall oft vielen gleichzeitigen Fälle effizienter zu erfassen. Dieser Aufforderung müssen Sie nicht Folge leisten, ausser es steht so in Ihrer Police.
Umgehen Sie unnötige Umstände und Diskussionen
Falls in Ihrer Police nichts von einem vorgeschriebenen Besuch des Hagel-Drive-ins steht, empfehlen wir Ihnen, Ihr Auto auch nicht in eines zu bringen. Dies aus zwei Gründen:
1) Die Versicherungen richten Hagel-Drive-ins ein, um sich ihr eigenes Leben zu erleichtern, nicht das von Ihnen. Sie hingegen erhalten einen beliebigen Termin. Vielleicht müssen Sie dann mitten am Vormittag von der Arbeit weg, müssen diese Zeit wieder nacharbeiten, haben nur Umstände.
2) Die Mitarbeiter der Versicherungen begutachten in solchen Hagel-Drive-ins tagelang nur Hagelschäden. Da kann das Auge ermüden und irgendwann nicht mehr alle Beulen sehen. Als Folge wird Ihr Schaden zu tief geschätzt, was später bei der Instandstellung, wenn im Reparaturbetrieb weitere Dellen entdeckt werden, zu Diskussionen mit der Versicherung führt.
Aufgebot in ein Hagel-Drive-in? Was besagt Ihre Police?
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Auto für die Schadeninstandstellung dem Carrosseriebetrieb Ihres Vertrauens zu übergeben, damit Sie mit der ganzen Schadenerledigung nichts zu tun haben. Bringen Sie Ihr Auto zu autohauser®, können Sie sicher sein, dass wir uns als unabhängiger Reparaturbetrieb für Ihre Interessen einsetzen. Lassen Sie sich auch nicht einschüchtern, wenn Ihnen die Versicherung erklärt, der Besuch im Hagel-Drive-in sei obligatorisch. Schauen Sie in Ihrer Police nach, welche Rechte und Pflichten Sie wirklich haben – oder noch besser – bringen Sie Ihre Versicherungspolice zum Abklären dieses Sachverhaltes zu uns.