Die Frontscheibe ist ein sicherheitsrelevantes Teil
Die Frontscheiben moderner Autos sind geklebt und bilden so ein mittragendes Strukturteil der Carrosserie. Sie tragen zur Torsionssteifigkeit bei. Ausserdem muss die Frontscheibe dem auslösenden Airbag als Abstützfläche dienen, sorgt also dafür, dass er seine Wirkung voll entfalten kann. Somit ist die Frontscheibe sicherheitsrelevant. Darauf sollte bei einem Frontscheibenschaden geachtet werden.
Reparatur mit Identteil statt Original kann Wert mindern
Beim Fronscheibenwechsel ist eine korrekt verklebte Scheibe Voraussetzung dafür, dass die Sicherheit des Autos erhalten bleibt. Einige Versicherer haben Vereinbarungen mit mobilen Glasdienstleistern, die für den Frontscheibenwechsel zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz kommen. Der Wechsel erfolgt dann meist im Freien bei entsprechenden Witterungsbedingungen, die mal besser, mal schlechter sind.
Wir sind der Meinung, dass eine solche Vorgehensweise nicht optimal ist, um ein so sicherheitsrelevantes Bauteil wie eine Frontscheibe zu montieren. Ausserdem verwenden diese Störbetriebe nicht Originalersatzteile, sondern so genannte Identteile. Die sind zwar technisch identisch mit den entsprechenden Originalfrontscheiben und grundsätzlich ohne Sicherheitsrisiko zu verwenden. Die Problematik besteht aber darin: Beim Identteil fehlt der Stempel des Autoherstellers. Bei einem späteren Verkauf oder Eintausch des Autos kann das einem Käufer auffallen, und er wird diesen Umstand als wertmindernd taxieren.

Lassen Sie die Frontscheibe werterhaltend instandstellen
Wenn Sie einen Frontscheibenschaden bei autohauser® wieder instand stellen lassen, können Sie sicher sein, dass Ihr Auto danach wieder die genau gleichen Sicherheitseigenschaften besitzt wie vor dem Zwischenfall, respektive wie es der Hersteller vorsieht, und Sie auch keine Wertminderung in Kauf nehmen müssen.
Übrigens: Kann der Ersatz (oder die Reparatur) einer Frontscheibe über die Teilkasko abgerechnet werden, kostet Sie das in aller Regel nichts – auch keinen Selbstbehalt.
Unser Tipp: Achten Sie bei der Wahl Ihres Versicherers darauf, dass die Vertragsbedingungen keine Klauseln enthalten, die Sie im Schadenfall zu Reparaturbetrieben zwingen, die Ihnen von der Versicherung diktiert werden.