Was tun bei Verdacht auf Folgeschäden?
Der Unfall ist fast vergessen, das Auto frisch repariert und lackiert zurück. Alles ist gut ... bis plötzlich die Fahrzeugelektronik zu spinnen beginnt. Ein Folgeschaden des Unfalles? Und wenn ja, wer bezahlt das?
Idealfall: Versicherung anerkennt Folgeschäden
Dies vorweg: Auch nach einer professionellen Unfallinstandstellung gemäss allen Regeln der Kunst können kurze Zeit später Folgeschäden am reparierten Auto auftreten. Zum Beispiel an einem elektronischen Steuergerät. Vielleicht hat die Wucht des Aufpralls dazu geführt, dass ein elektronischer Kontakt geschädigt wurde. Zuerst funktioniert alles noch reibungslos, ein paar Tage später bricht die geschwächte Kontaktstelle.
In so einem Fall würde die Versicherung, die den Unfallschaden übernommen hat, auch die Kosten aus diesem Folgeschaden übernehmen. Denn ein Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Folgeschaden wäre so zweifellos gegeben.
Anerkennt der Versicherer einen Kausalzusammenhang von Unfallereignis und Folgeschaden aber nicht, bleibt der Autohalter auf diesen Kosten sitzen.
Versicherung anerkennt Folgeschaden nicht
Nun muss der Autohalter sich mit dem Reparaturbetrieb auseinandersetzen. Es könnte ja immerhin sein, dass bei der Unfallinstandstellung etwas schief gelaufen ist – oder vergessen ging – und das dann zu einem Folgeschaden geführt hat.
Bessere Karten bei Reparatur in zertifiziertem Betrieb
Sie können sich vorstellen, dass solche Diskussionen angenehmer zu führen sind mit einem zertifizierten Reparaturbetrieb, in dem alle Betriebsabläufe definiert sind und protokolliert werden, und wo man als Kunde Anspruch auf Garantieleistungen hat.
autohauser® ist so ein Betrieb. Bringen Sie Ihr Auto zur Unfallinstandstellung zu uns, kann im Nachhinein in der Regel eindeutig festgestellt werden, ob ein vermuteter Folgeschaden wirklich einer ist oder nicht.
Schlimmstenfalls zahlen Sie selber
Lässt sich kein Kausalzusammenhang zwischen Unfallinstandstellung und vermeintlichem Folgeschaden herstellen, dann handelt es sich mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht um einen Folgeschaden.
Sofern nicht die Garantieleistungen des Herstellers gelten, muss der Autohalter den vermeintlichen Unfall-Folgeschaden als ganz „gewöhnlichen“ Schaden hinnehmen und dessen Reparaturkosten selber übernehmen.