Die Mobilität mit Ersatzwagen endet an der Grenze!

Wenn Sie Ihren Wagen zu uns in Reparatur geben, haben Sie Anrecht auf einen Ersatzwagen. So bleiben Sie mobil. In ganz bestimmten Fällen aber ist diese Mobilität im wahrsten Sinne des Wortes nicht grenzenlos und kann zu Problemen am Zoll führen.
Leihfahrzeuge haben keinen Freipass für Auslandfahrten
Wenn Sie keinen Schweizer Pass besitzen, sondern Bürger eines EU-Staates sind, sollten Sie mit unserem Ersatzwagen nicht ins Ausland fahren. Den Grund würden Sie am Zoll feststellen: Die Ersatzfahrzeuge für unsere Kunden sind auf den Namen unserer Firma eingelöst.
Wenn Sie mit diesem Fahrzeug als EU-Bürger nun die Schweizer Grenze passieren, überqueren Sie gleichzeitig die EU-Aussengrenze. Der Zoll des jeweiligen Landes, in das Sie mit unserem Ersatzwagen einfahren, geht nun aufgrund der Umstände davon aus, dass Sie das Fahrzeug in der Schweiz gekauft haben und nun in die EU importieren wollen. Da können Sie noch so beteuern, dass dem nicht so ist.
EU-Bürger zahlen bei Fahrten in EU-Länder Einfuhrgebühr
Fakt ist, dass der Zoll von Ihnen sofort die Einfuhrgebühr für das Auto verlangt. Die entspricht dem Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Landes auf den Fahrzeugwert. Wenn Sie beispielsweise nach Deutschland ausreisen, wären es 19 %. Bei einem Fahrzeugwert von 40‘000 Franken müssten Sie also auf der Stelle 7600 Franken bezahlen. Zahlen Sie nicht, wird unser Ersatzwagens beschlagnahmt.
Sie sehen also, das kann zu ganz schönen Komplikationen führen. Gut, vielleicht kommen Sie ja noch unbehelligt am Zoll vorbei, aber wenn Sie dann im jeweiligen EU-Land in eine Polizeikontrolle geraten, haben Sie genau das gleiche Problem – nur halt etwas später.
Zollprobleme dieser Art haben Sie nebenbei gesagt mit jedem in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeug, wenn Sie damit als EU-Bürger von der Schweiz in die EU fahren. Ausser natürlich, das Fahrzeug ist auf Ihren eigenen Namen eingelöst.
Keine Probleme am Zoll mit Mietwagen
Wenn Sie mit unserem Ersatzwagen zwingend ins Ausland fahren müssen, und keinen Schweizer Pass besitzen, dann geben Sie uns Bescheid. Wir organisieren Ihnen dann einen Ersatzwagen eines Mietwagenanbieters. Die haben entsprechende Zollabkommen. Die oben beschriebenen Probleme werden Sie am Zoll mit einem Mietwagen nicht haben.
