Krasses Beispiel von Vertrauensmissbrauch
Eine Episode aus unserem Geschäftsalltag: Ein Fahrzeughalter hat an seinem Auto einen Kaskoschaden erlitten (selbstverschuldeter Unfallschaden). Er bringt das Auto für die Schadenbehebung zu jener Garage, bei der er den Wagen gekauft hat. Geschätzte Schadenhöhe: 8000 Franken.
Die erwähnte Garage vertraut bei Unfallschäden an Kundenfahrzeugen auf unsere Schadeninstandstellungen. Der Grund dafür: Sie will, dass ihre Kunden eine optimale Unfallinstandstellung nach Herstellervorschriften und mittels Originalersatzteilen erhalten.
Das war an einem Donnerstag. Am Freitag hat der Garagist die Versicherung für eine Schadenbesichtigung bei uns aufgeboten und uns den Wagen für Montag zur Reparatur angemeldet.
Irgendwann zwischen Freitag und Montag hat sich die Versicherung beim Fahrzeughalter gemeldet und ihm eine Ermässigung des Selbstbehaltes von wenigen hundert Franken in Aussicht gestellt, wenn er sein Auto bei einer «Vertragswerkstätte» des Versicherers würde reparieren lassen. Es darf vermutet werden, dass es sich dabei um einen Reparaturbetrieb handelt, der nach Preisvorgabe des entsprechenden Versicherungspartners arbeitet. Das kann problematisch werden, wenn sich Preisvorgabe und nötige Arbeitsschritte für eine seriöse Reparatur nicht unter einen Hut bringen lassen. Denn nur eine korrekte Reparatur garantiert die weitere Insassensicherheit . Besagter Autohalter hatte einen Versicherungsvertrag ohne Schadensteuerung. Er darf sein Fahrzeug also dort reparieren lassen, wo er will. Dennoch hat er das Angebot der Versicherung akzeptiert und seinen Wagen in einem Betrieb reparieren lassen, von dem er aus-ser dem Namen nichts wusste. Diese ziemlich dreiste Vorgehensweise der Versicherung ist leider keine Ausnahme. Es gibt Versicherungen, bei denen die eigene Kostenoptimierung über allem steht. Der geringere Selbstbehalt kann weder die eventuell mangelhafte Sicherheit noch den Vertrauensbruch zum Gara-gisten aufwiegen.
Unser Tipp:
Melden Sie Ihren Schadenfall nie Ihrer Versicherung. Wir tun dies rechtzeitig, wenn Ihr Fahrzeug zur Reparatur bei uns steht. Zudem ermitteln wir die voraussichtlichen Instandstellungskosten und stellen sicher, dass die Versicherung diese Kosten übernimmt. Wenn der Versicherer kalkuliert, fehlen in den allermeisten Fällen viele Positionen. Warum? Weil er den genauen Reparaturweg der Unfallinstandstellung nicht kennt und aus diesem Grund die Kalkulation unvollständig ist. In solchen Fällen müssen wir jeweils alle Ergänzungen und Nachträge nachliefern, was auf beiden Seiten unnötigen Aufwand verursacht.
Haben Sie Anregungen zu diesem oder einem anderen Carrosserie-Thema? Dann kontaktieren Sie uns am besten via E-Mail an info@autohauser.ch.