So erfüllen Sie Ihre Schadenminderungspflicht
Jeder Geschädigte hat sich im Schadenfall an die sogenannte Schadenminderungspflicht zu halten. Gemeint ist damit, dass zumutbare Anstrengungen unternommen werden müssen, um einen Schaden nach dessen Eintritt nicht noch grösser werden zu lassen, will heissen, Folgeschäden zu mindern. Ver-sicherungen versuchen immer öfter, unter dem Titel der Schadenminderungspflicht die Kosten einer Unfallinstandstellung zu drücken.
Ein Beispiel: Vandalen schlagen die Seitenscheibe an Ihrem Auto ein. Sie lassen sich mit der Reparatur Zeit und versäumen es auch, das eingeschlagene Fenster abzukleben, um Nässe vom Wageninnern fern zu hal-ten. In der Folge regnet es ins Auto, das Wasser hinterlässt auf den Ledersitzen bleibende Flecken.
In so einem Fall hätten Sie die Schadenminderungspflicht klar vernachlässigt. Die Versicherung wird Ihnen nur die eingeschlagene Scheibe ersetzen, nicht aber auch die Kosten für die Reinigung oder den Ersatz der fleckigen Ledersitze übernehmen. Sie haben nicht alles Zumutbare unternommen, um den Schaden zu mindern, also möglichst gering zu halten.
Nun versuchen Versicherungen aber immer häufiger, die Schadenminderungspflicht des Geschädigten zur Minderung der eigentlichen Schadenkosten zu missbrauchen. Das heisst, sie versuchen, Autohalter dazu zu bringen, ihren Wagen in einem Vertragsbetrieb der Versicherung reparieren zu lassen.
Dort werden dann natürlich hauptsächlich die Interessen der Versicherung vertreten, in erster Linie also die Reparaturkosten möglichst tief gehalten. In letzter Konsequenz könnte das heissen, dass eine Reparatur optisch oder technisch nicht einwandfrei ausgeführt wird, und somit nicht zur vollsten Zufriedenheit des Geschädigten.
Unser Tipp: Achten Sie im Schadenfall darauf, Ihre Schadenminderungspflicht zu erfüllen. Sie sind dabei zu keinen Heldentaten verpflichtet sondern brauchen bloss gesunden Menschenverstand walten zu lassen.
Lassen Sie sich in der Folge von der Versicherung nichts aufschwatzen, zu was Sie nicht verpflichtet sind, sondern nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Das heisst unter anderem: Sie haben als Geschädigter in der Regel immer freie Werkstattwahl – im Haftpflichtfall sowieso. (Ausnahme: Es handelt sich um einen Kaskofall, und in Ihrer Police ist ausdrücklich festgehalten, dass Ihr Versicherer den Reparaturbetrieb bestimmen kann). Sie bestimmen also, wer Ihr Auto repariert, und nicht die Versicherung. Das ist letztlich keine Frage der Schadenminderungspflicht.
Bringen Sie Ihr Auto zur Instandstellung zu uns, werden wir für Sie Ihre diesbezüglichen Rechte gegenüber der zahlungspflichtigen Versicherung durchsetzen.