Totalschaden und der Lockruf des Geldes
Wenn die Versicherung nach einem Unfall einen Totalschaden an Ihrem Auto diagnostiziert, sollten Sie nicht zu gutgläubig sein. Konsultieren Sie vor der Unterzeichnung einer Entschädigungsvereinba-rung einen erfahrenen Carrossier wie uns – aus guten Gründen.
Nach einem Unfall wird Ihr Auto möglicherweise als Totalschaden eingestuft. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten den «Wert» Ihres Wagens übersteigen. Der Wert wird je nach Schadenfall anders berechnet. Wenn Sie den Schaden an Ihrem Auto selber herbeigeführt haben, ist es ein Kaskofall. In der Regel gilt hier als Totalschaden, wenn die Reparaturkosten bei einem unter zweijährigen Wagen eine bestimmte Prozentzahl des Neuwagenpreises übersteigt oder wenn die Kosten bei einem älteren Wagen höher sind als der Zeitwert (= Neupreis minus Entwertung in Folge Fahrzeugalter und gefahrener Kilometer). Die Total-schaden-Entschädigung ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten.
Im Haftpflichtfall – wenn die Versicherung eines Dritten für den Schaden an Ihrem Auto aufkommt – entspricht die Totalschadengrenze dem Wiederbeschaffungswert. Dabei handelt es sich um den Betrag, zu dem auf dem Occasionen-Markt ein Auto erhältlich ist, das Ihrem Auto vor dem Unfall entspricht (Marke, Modell, Baujahr, Ausstattung, ab MFK). Der Wiederbeschaffungswert kann je nach Fahrzeugtyp deutlich über dem Zeitwert liegen.
Wichtig zu wissen: Entschädigt eine Versicherung einen Autobesitzer auf Totalschadenbasis, dann gehen die Überreste des beschädigten Autos in aller Regel in den Besitz der Versicherung über. Diese kann das Unfallauto an einer Restwertbörse zu einem möglicherweise sehr lukrativen Preis verkaufen. Es ist also durchaus möglich, dass die Versicherung einen sogenannten «kaufmännischen Totalschaden» konstruiert, um an das Unfallwrack zu kommen und mit dem Verkauf der Fahrzeugüberreste ihre Schadenkosten zu minimieren.
Tipp:
Als Laie unterliegt man im Totalschadenfall schnell dem Lockruf des Geldes und kennt die oben beschriebenen Feinheiten des Geschäfts nicht. Wir schon. Deshalb empfehlen wir Ihnen uns zu konsultieren, bevor Sie eine Entschädigungsvereinbarung mit einer Versicherung unterschreiben. Sie sollen in aller Ruhe entscheiden, ob Sie eine Reparatur oder das Geld wollen. Wir setzen uns einzig und allein für Ihre Interessen ein. Sie können uns einen Fall auch zedieren. Dann muss die zahlungspflichtige Versicherung zwingend mit uns verhandeln und kann Sie nicht mehr zu etwas überreden, das Sie eigentlich gar nicht gewollt hätten.
Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Carrosserie-Thema? Dann kontaktieren Sie uns am bes-ten via E-Mail an info@autohauser.ch