Leasing: Kein Ärger bei der Autorückgabe
Irgendwann ist das Leasing zu Ende, der Wagen geht zurück zum Leasinggeber. Nicht selten kommt’s dann zu Diskussionen um Kleinschäden am Auto wie etwa Kratzer im Lack. Was läuft unter «normale Abnutzung», was muss der Leasingnehmer bezahlen? Die entsprechenden Regelungen sind in den Leasingverträgen oft schwammig formuliert. Auf jeden Fall sollten Leasingnehmer dafür sorgen, dass sie am Ende nicht auch noch Parkschäden bezahlen müssen. Denn dafür können sie nun wirklich nichts.
Stellen Sie sich vor: Sie gehen auf Ihr parkiertes Auto zu und entdecken leichte Kratzer an beiden Türen auf der Fahrerseite. Ein klassischer Parkschaden oder – auf Versicherungsdeutsch – ein Schaden am parkierten Fahrzeug, verursacht durch einen unbekannten Dritten. Wenn Sie ein Leasingfahrzeug fahren, ist der Ärger noch grösser. Denn in diesem Fall müssen Sie solche Schäden vor der Rückgabe des Autos am Ende der Leasingdauer repariert haben lassen oder zumindest Ihrer Versicherung gemeldet haben. Und da kommen wir zum springenden Punkt. Zwar ist die Vollkaskodeckung für Leasingfahrzeuge obligatorisch, aber eine Parkschadendeckung muss nicht zwangsläufig in der Vollkasko integriert sein. Sorgen Sie also bereits beim Abschluss der Versicherung dafür, dass Parkschäden gedeckt sind. Sonst kann’s ganz schön ins Geld gehen. Denn unter Umständen müssen Sie diese Kosten am Leasingende selber bezahlen oder mit einem Selbst-behalt über die Vollkasko abwickeln.
Tipp bei Leasingbeginn:
Wählen Sie eine Parkschadenversicherung und bezahlen Sie dafür ein paar Franken Jahresprämie mehr. Die fachgerechte Reparatur auch vermeintlich kleiner Parkschäden kostet schnell 1000 Franken und mehr.
Tipp vor Leasingende:
Kommen Sie mit Ihrem geleasten Auto vorbei. Wir machen eine Zustandsanalyse jener Mängel und Schä-den, die bei der Fahrzeugrückgabe bestimmt bemängelt und Ihnen in Rechnung gestellt werden. Mit einer möglichst ökonomischen Reparaturmethode stellen wir sicher, dass bei der Rückgabe nichts bemängelt wird. Die Zustandsanalyse gibt Aufschluss darüber, ob ein Schaden aufgrund des Schadenbildes über die Parkschaden- oder die Kaskoversicherung abgewickelt werden kann. Diese Beurteilung wird mit Augen-mass vorgenommen und dient als fundierte Entscheidungsgrundlage. Es lohnt sich in solchen Fällen sorg-fältig abzuwägen, ob die Erledigung über die Versicherung sinnvoll ist.
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