Haftpflichtschaden ohne Schuldige?
Es gibt Unfälle, bei denen kein eindeutiges Verschulden eines Beteiligten nachgewiesen werden kann. Früher einigten sich die Haftpflichtversicherungen der entsprechenden Autohalter bei dieser Aus-gangslage auf Schuldteilung. Heute ist ein Trend erkennbar, dass die Haftpflichtversicherungen bei nicht klar zuweisbarer Schuld auch die Anerkennung einer Teilschuld verweigern. Die Folge: Ohne Schuldige keine Haftpflicht. In so einem Fall sollten Sie sich wehren.
Ein klassisches Beispiel: Zwei Automobilisten fahren rückwärts aus gegenüberliegenden Parkfeldern und prallen Heck an Heck aneinander. Ein eindeutiges Verschulden eines der beiden Fahrer ist da kaum aus-zumachen. Früher teilten die involvierten Haftpflichtversicherungen das Verschulden im Verhältnis 50:50 auf. Will heissen: Jede Haftpflichtversicherung bezahlte 50% des Schadens des jeweiligen Unfallgegners ihres Versicherungsnehmers. Heute tendieren die involvierten Haftpflichtversicherungen immer mehr zur Auslegung, dass keiner Seite ein Verschulden nachgewiesen werden kann und demzufolge auch keine Haftpflicht bestehe. Demzufolge müssten beide Geschädigte ihren Schaden selber bezahlen. Das ist erstens absurd und zweitens kann es zu ziemlichen Ungerechtigkeiten führen. Zum Beispiel dann, wenn die Schä-den an beiden Fahrzeugen ungleich hoch sind; sei das aufgrund der Komplexität der Schäden oder schon nur wegen ungleich hoher Kosten für Ersatzteile. Zur Veranschaulichung: Wenn ein neuer Jaguar und ein zehnjähriger Lieferwagen rückwärts ineinander prallen, dann dürften die Schadenskosten auf beiden Seiten recht weit auseinanderliegen. Deshalb: Wehren Sie sich!
Tipp:
Sind Sie als Autohalter in einen wie oben geschilderten Fall involviert, dann seien Sie auf der Hut. Falls die gegnerische Haftpflichtversicherung von einem geteilten Verschulden ausgeht und verlangt, dass jeder der beiden Unfallbeteiligten den eigenen Schaden selber bezahlen soll, dann sollten Sie sich wehren. Notfalls sogar vor Gericht, wenn Ihr Schaden beträchtlich ist. Wir halten es für unmöglich, dass zwei bemannte Au-tos kollidieren und niemand Schuld daran trägt. Deshalb ist nicht zu erwarten, dass ein Richter eine solche Einschätzung teilen würde. Im Normalfall reicht es aber, wenn wir in Ihrem Namen der gegnerischen Haftpflichtversicherung schreiben, sie solle doch ordentlich die Hälfte an Ihren Schaden bezahlen.
Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Carrosserie-Thema? Dann kontaktieren Sie uns am bes-ten via E-Mail an info@autohauser.ch