«Gefährdungshaftung»: Schon mal gehört?
Ein Zusammenstoss mit einem Velofahrer kann Sie als Automobilist teuer zu stehen kommen – selbst dann, wenn die Schuld eindeutig beim Velofahrer liegt. Man nennt das Gefährdungshaftung.
Sie stehen mit Ihrem Auto und laufendem Motor in der Kolonne vor der Ampel, da fährt Ihnen aus einem Vorplatz ein Velofahrer in die rechte Fahrzeugseite. An Ihrem Auto entsteht ein Sachschaden von 3000 Franken. Für Sie ist der Fall klar: Den Schaden übernimmt die Haftpflichtversicherung des Velofahrers.
Falsch! Auch wenn Sie die Kollision weder herbeigeführt haben noch hätten verhindern können, trifft Sie als Au-tohalter eine Teilschuld. Der Grund dafür ist die Gefährdungshaftung. Der Gesetzgeber sieht bereits im Betrieb eines Motorfahrzeuges eine gewisse Gefahr und bestimmt, dass der Halter für davon ausgehende Schäden haftet (Artikel 58, Abs. 1 SVG): «Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht, so haftet der Halter für den Schaden.»
Das heisst Folgendes: Bei Kollisionen mit Velofahrern haftet der Autohalter wegen der Gefährdungshaftung auch bei Unschuld zu ca. mindestens einem Drittel. Der Schaden an Ihrem eigenen Auto würde Sie im vorliegenden Fall also 1000 Franken kosten. Den Betrag müssen Sie entweder aus der eigenen Tasche bezahlen oder Ihre Kaskover-sicherung – sofern vorhanden – springt ein. Selbst in diesem Fall müssten Sie 500 oder 1000 Franken Selbstbehalt und den Bonusverlust selber tragen. Die restlichen 2000 Franken übernähme die Privathaftpflicht des Velofahrers (diese Regelung gilt seit dem Wegfall der Velovignette). Aber es geht noch weiter. Sie als Autohalter, resp. Ihre Autohaftpflichtversicherung sind auch im gleichen Ausmass haftbar für den Schaden des Velofahrers wie für Ihren eigenen. Das heisst, Sie müssten unter Umständen auch hier nochmals einen Bonusverlust und möglicherweise sogar einen Selbstbehalt in Kauf nehmen.
Bleibt eine letzte Frage: Was passiert, wenn ein Velofahrer keine Privathaftpflicht hat und einen Schaden verur-sacht? Dann tritt der Nationale Garantiefonds (NFG) als Versicherer in die Lücke. Allerdings wird er Regress neh-men auf den betreffenden Velofahrer.
Unser Tipp: Sollten Sie als Autohalter je in eine solche Situation geraten, bringen Sie Ihr Auto zu uns. Wir erledigen für Sie das nicht ganz einfache komplette Schadenmanagement inklusive Verhandlungen mit den involvierten Ver-sicherungen und vertreten immer Ihre Interessen. Wir kennen auch die Situation bei E-Bikes, da wir einen Ge-richtsprozess zu diesem Thema geführt und gewonnen haben.