Finanzielle Risiken eines Velofahrers
Das Velofahren im Strassenverkehr birgt finanzielle Gefahren. Früher gab es die Velovignette, die gleichzeitig eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos war. Seit Ende 2011 ist das nicht mehr der Fall.
Wenn Sie oder ein Familienmitglied heute mit einem Fahrrad einem Motorfahrzeug einen Schaden zufü-gen, würde theoretisch Ihre Privathaftpflicht-Versicherung für den Schaden am Motorfahrzeug aufkom-men. In der Praxis ist dies allerdings nicht ganz so einfach:
1. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch.
2. Es gibt bei der Privat-Haftpflichtversicherung im Gegensatz zur obligatorischen Motorfahrzeughaftpflicht kein direktes Forderungsrecht des Geschädigten. Sie müssen sich also persönlich um den Schadenfall kümmern. Unter Umständen müssen Sie dem Geschädigten die Reparaturkosten bezahlen und den Be-trag anschliessend von Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung zurückfordern.
3. Wenn der Autofahrer den Schaden Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung meldet und eine Reparaturkos-ten-Übernahmebestätigung einfordert, wird die Versicherung ziemlich sicher auf die Gefährdungshaftung gemäss Strassenverkehrsgesetz hinweisen. Das führt dazu, dass die Privathaftpflicht-Versicherung ver-sucht einen Drittel der Reparaturkosten zu übernehmen. Ab und zu führen Verhandlungen von unserer Seite dazu, dass zwei Drittel übernommen werden. So oder so werden immer ein oder zwei Drittel am Fahrzeughalter hängen bleiben. Im Normalfall ist dieser damit nicht einverstanden, wenn die Verschul-densfrage eindeutig beim Velofahrer lag und auch nicht bestritten wird.
Gehen wir zum Beispiel davon aus, dass Sie als Velofahrer an einem hochpreisigen Luxussportwagen einen Kratzer verursacht haben. Die Aussenteile des Sportwagens sind aus Carbon. In diesem Fall kann der Scha-den – auch wenn er optisch klein ist – auch schon mal 50'000 Franken betragen.
Nehmen wir an, dass die Privathaftpflicht-Versicherung einen Drittel des Schadens bezahlen will, so ver-bleiben immer noch 33'333 Franken beim Fahrzeugbesitzer. Er ist kaum bereit, diesen Betrag zu über-nehmen. Wenn er keine Kaskoversicherung hat (die ist ja nicht obligatorisch), kann er eine Forderungskla-ge gegen Sie einreichen. Jetzt hätten Sie vermutlich ein Problem. Sie müssten auf Ihre Kosten einen hoch-karätigen Anwalt engagieren, wobei der Ausgang eines solchen Prozesses trotzdem ungewiss bliebe.
Unser Tipp: Versuchen Sie mit Ihrem Privathaftpflicht-Versicherer sich in Ihrem Vertrag mit einer Verein-barung gegen dieses Risiko abzusichern.
So, das war ausnahmsweise ein Tipp für die Velofahrer. Ob Sie mit dem Velo oder mit dem Auto unterwegs sind: Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Fahrt.