Gerichsturteil E-Bike gegen Auto
In Ausnahmesituationen prozessieren wir auch für unsere Kunden. Der aktuelle Fall: Ein Kunde wartet in seinem Wagen vor einem Baustellen-Rotlicht. Plötzlich knallt etwas von hinten ins Heck. Ein E-Bike-Fahrer hat nicht gesehen, dass das Auto still steht, und ist aufgefahren. Die Versicherung wollte nur einen Drittel der Reparaturkosten übernehmen.
Beim E-Bike handelte es sich um ein Modell mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Dieses gilt versicherungstechnisch als Fahrrad. Somit bestand keine Haftpflichtversicherung. Denn aus unerfindlichen Gründen wurde die Velovignette abgeschafft, in der die Versicherung enthalten war. Heute werden solche Schadenfälle über die Privathaftpflicht-Versicherung des Fahrrad- oder E-Bike-Fahrers abgewickelt. Sofern eine solche besteht. Denn im Gegensatz zur Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist diese nicht obligatorisch. In unserem Fall haben wir die Reparaturkosten am Heck des Kundenfahrzeuges auf 5700 Franken geschätzt und der entsprechenden Privathaftpflichtversicherung unterbreitet. Die Kosten für die Instandstellung wurden in dieser Höhe akzeptiert. Die Versicherung machte jedoch die «höhere Betriebsgefahr des Autos gegenüber dem E-Bike» geltend und wollte nur einen Drittel der Kosten übernehmen. Unser Kunde hätte als 3800 Franken selber berappen müssen. Er verfügte über keine Kollisionskasko, die sonst diesen Teil übernommen hätte. Wir intervenierten bei der Versicherung. Daraufhin erhöhten sie auf zwei Drittel. Doch der Kunde hätte immer noch 1900 Franken selbst bezahlen müssen. Dazu war er nicht bereit. Also wurde beim zuständigen Gericht eine Klage eingereicht. Nach einer erfolglosen Friedensrichterverhandlung entschied das Gericht und gab uns in allen Punkten Recht. Es berücksichtigte die physikalischen Gesetzmässigkeiten eines E-Bikes und beurteilte nur die Verschuldensfrage. Der Lenker des E-Bikes wurde rechtskräftig verurteilt und musste den Schaden und die Verfahrenskosten zu 100% übernehmen.
Wichtig zu wissen
1) Ein E-Bike, das ein stehendes Auto beschädigt, gilt nicht als Fahrrad, sondern als Leicht-Motorfahrrad. Die höhere Betriebsgefahr des Autos kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
2) Der E-Bike-Fahrer wurde verurteilt, weil seine Privat-Haftpflichtversicherung nicht bezahlen wollte. Hätte er keine solche Versicherung gehabt, hätte es keinen Prozess gegeben, denn er war sich seiner Schuld bewusst und hätte bezahlt.
3) Bei speziellen Schadenfällen setzen wir uns bis zu Gerichtsprozessen für unsere Kunden ein.
Jetzt wünsche ich Ihnen eine gute und sichere Fahrt. Sollten Sie dennoch einmal einen Unfallschaden haben, sind wir für Sie da.
Thomas Hauser